Neues aus dem Bundesprogramm

Wichtige Erinnerung! Bitte beachten: letzter Mittelabruf für 2013 bis zum 15.11.2013

Die bewilligten Fördermittel für das Jahr 2013 müssen bis zum 15.11.2013 vollständig (bzw. in dem Umfang, in dem sie in Anspruch genommen werden sollen) beim BAFzA abgerufen werden. Als fristgerecht gelten dabei die Mittelabrufe, die bis spätestens 15.11.2013 mit allen zugehörigen Prüfbelegen schriftlich beim BAFzA eingegangen sind.

 

Der im Zuwendungsbescheid genannte Einbehalt ist bei der Mittelanforderung nicht zu berücksichtigen; dieser wird bei der Bearbeitung der Mittelanforderung durch das BAFzA abgezogen.

 

Achten Sie bitte darauf, dass die regionale Kofinanzierung Ihrer Kommune, des Landkreises oder Bundeslandes ebenfalls entsprechend abgefordert wurde und im Belegnachweis als Einnahme eingetragen ist.

 

Fördermittel für das Jahr 2013, die wegen fehlender, unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Mittelanforderung nicht beim BAFzA abgerufen wurden, stehen Ihnen nicht mehr zur Verfügung!

 

Bei Rückfragen zum Förderantrag 2014 oder zum letzten Mittelabruf 2013 wenden Sie sich bitte an die Servicestelle Förderung im BAFzA, Referat 404, 50964 Köln (Tel: 0221 / 3673 – 4045, Mo-Fr. 07.30-16.00 Uhr oder senden Sie Ihre Frage schriftlich an mgh@bafza.bund.de).