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Neues aus dem Bundesprogramm

Start des Antragsverfahrens zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Fast alle bisher geförderten Mehrgenerationenhäuser haben das Interessenbekundungsverfahren zum neuen Bundesprogramm erfolgreich durchlaufen und überzeugende Konzepte zur Unterstützung der Kommunen bei der Gestaltung des demografischen Wandels vorgelegt. Das Ziel, die bisherigen Standorte und Trägerstrukturen möglichst umfassend zu erhalten, um wertvolles Erfahrungswissen zu sichern, ist damit in greifbare Nähe gerückt. Von jetzt an bis zum 31. Oktober 2016 sind die ausgewählten 441 bisherigen Mehrgenerationenhäuser dazu aufgefordert, ihren Antrag über das Förderportal des Bundes beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einzureichen.

Das Antragsformular finden Sie hier zum Download. Für Rückfragen steht die Servicestelle Mehrgenerationenhaus zur Verfügung (per E-Mail unter mgh@bafza.bund.de und telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0221/ 3673 – 4045).

Neben den aktuell geförderten Mehrgenerationenhäusern haben sich auch zahlreiche Neubewerber am Interessenbekundungsverfahren beteiligt. Wie viele von denen ab 2017 gefördert werden können, klärt sich im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2017. Bislang sieht die mittelfristige Finanzplanung nur 14 Millionen Euro pro Jahr vor. Weitere Mittel würden es erlauben, zukünftig mehr als 450 gute Häuser in die Förderung aufzunehmen. Sobald Gewissheit besteht, in welcher Höhe Finanzmittel für die Förderung neuer Einrichtungen zur Verfügung stehen werden, werden auch die Neubewerber zur Antragsstellung aufgefordert. Ihre Aufnahme ins Bundesprogramm ist noch für das erste Halbjahr 2017 geplant.