Neues aus dem Bundesprogramm

Informationen zur Weiterförderung 2015

Mit dem Entwurf des Bundeshaushaltes für das Jahr 2015 wurde ein weiterer Schritt in Richtung einer nachhaltigen Sicherung der Mehrgenerationenhäuser gemacht. Mit den somit voraussichtlich zur Verfügung stehenden Bundesmitteln ergibt sich nun die Möglichkeit, das laufende Modellprogramm auch im Jahr 2015 fortzuführen.

 

In Kürze werden Sie durch die Servicestelle Förderung im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufgefordert, einen Antrag zur Weiterförderung für das Jahr 2015 zu stellen. Die Aufforderung zur Antragstellung wird per E-Mail an die bei der Servicestelle Förderung hinterlegten E-Mail-Adressen der Ansprechpartner für finanz- und fördertechnische Belange gesendet werden. Diese E-Mail wird einen Link, der direkt zum Antrag führt sowie weiterführende Erläuterungen zum Antrag enthalten.

 

Der Antrag wird voraussichtlich für die Zeit vom 10.11.2014 bis zum 07.12.2014 für die Bearbeitung freigegeben. Der rechtsverbindlich unterschriebene Antrag muss spätestens am Freitag, dem 12.12.2014 im BAFzA vorliegen.

 

Wenn Sie Fragen beim Ausfüllen des Antrages haben, können Sie sich wie bisher über die 0221/3673-4045 oder mgh@bafza.bund.de gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Servicestelle Förderung wenden.