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Neues aus dem Bundesprogramm

Engagement für Geflüchtete – Jetzt Förderung beantragen!

Mehrgenerationenhäuser, die sich für Geflüchtete engagieren, können bis zum 31. August eine Zusatzförderung von bis zu 3.000 Euro beantragen. Die Mittel können sie flexibel einsetzen.

Gruppenarbeit mit Jugendlichen und einer Betreuerin
© Haarpainter+Schaeuble

Weitere 700.000 Euro stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Mehrgenerationenhäusern bereit, damit sie ihre Unterstützung von Kriegsflüchtlingen ausweiten können. Fast 80 Prozent der Häuser sind bereits in der Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte aktiv. Viele von ihnen unterstützen aktuell mit freiwillig Engagierten Geflüchtete aus der Ukraine. Die Angebotspalette reicht von Freizeit- und Begegnungsangeboten, über Spendenaktionen und Benefizveranstaltungen, Beratungen und Bildungsangeboten, Vermittlung von Privatunterkünften und Dolmetschern, Kleiderkammern, warmen Mahlzeiten bis hin zu Übersetzungen und der Bereitstellung einer dezentralen Hilfsgüter-Datenbank für Geflüchtete. Auch im Rahmen von Patenschaftsprogrammen sind die Mehrgenerationenhäuser aktiv.

Zusätzliche Förderung von bis zu 3.000 Euro

Um diese vielfältigen Maßnahmen auszubauen, können die Häuser eine zusätzliche Bundesförderung von jeweils bis zu 3.000 Euro beantragen. Dabei dürfen die Mehrgenerationenhäuser die Mittel im Sinne des Bundesprogramms flexibel und je nach Bedarf einsetzen. Zum Beispiel können neben Honoraren für Betreuende oder Übersetzende auch Ausgaben für Lern- und Informationsmaterialen, Spiele und andere Freizeit-/Sportausstattung oder Eintrittsgelder und Fahrtkosten für Kultur- und Freizeitangebote damit finanziert werden.

Die Mehrgenerationenhäuser können ihren Antrag für den zusätzlichen Bundeszuschuss ab 16. August 2022 stellen; die Frist zur Antragstellung endet am 31. August 2022. Mit der zusätzlichen Finanzierung können sie Angebote bis Jahresende umsetzen.