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Aktuelles

Informationen zum „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ ab 2021

Informationen für die im aktuellen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) geförderten Mehrgenerationenhäuser zur Bundesförderung ab 2021.

Logo des neuen Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus

Fortsetzung der Förderung aller bisherigen Mehrgenerationenhäuser ab 2021

Mit der Aufnahme des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus als ein Fachprogramm in das gesamtdeutsche Fördersystem wurde der bedeutenden Arbeit der aktuell 534 Mehrgenerationenhäuser zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland Rechnung getragen. Durch ihre flexible Arbeit können die Häuser für gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für die Menschen in ihren Kommunen sorgen.

Die Förderung wird daher ab 1. Januar 2021 im neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander auf Antrag für alle im laufenden im Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser nahtlos fortgesetzt: Erstmals in der Programmgeschichte erhalten die Häuser eine hohe Planungssicherheit, denn sie werden nun über eine Laufzeit von acht Jahren gefördert!

Das neue Bundesprogramm baut auf Bewährtem auf und setzt weiterhin auf die enge Zusammenarbeit der Mehrgenerationenhäuser mit ihren Kommunen und die flexible und bedarfsorientierte Ausrichtung ihrer Arbeit sowie auf die Stärkung des Miteinanders aller Generationen. Ab 2021 setzt das Programm aber auch neue Impulse: Unter dem Motto „Miteinander – Füreinander“ wird der Blick auf die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der Demokratie, die Förderung digitaler Kompetenzen und des Engagements sowie auf das Thema ökologische Nachhaltigkeit gerichtet.

Ab dem 3. August 2020 können sich alle im laufenden Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser für eine Förderung im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander bewerben. Sie werden hierzu rechtzeitig vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) aufgefordert, bis zum 30. September 2020 einen Förderantrag zu stellen. Eine Aufnahme weiterer (neuer) Häuser ist 2021 nicht möglich, da hierfür keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Fortsetzung des Sonderschwerpunkts „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“

Auch für eine Teilnahme am Sonderschwerpunkt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ können sich die Mehrgenerationenhäuser mit dem Antrag bewerben. Auf Grundlage einer neuen Vereinbarung zur Fortsetzung des Sonderschwerpunkts im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Nationalen Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung (AlphaDekade) weiterhin zusätzliche Fördermittel für die Mehrgenerationenhäuser bereit.

Weiterführende Informationen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus sowie die neue Förderrichtlinie finden Sie hier.

Informationen zum Sonderschwerpunkt „Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ finden Sie hier.