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Neues aus dem Bundesprogramm

Start der Antragstellung für die ausgewählten Neubewerber im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

Neben den aktuell im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II (AP II) geförderten Mehrgenerationenhäusern haben sich zahlreiche Neubewerber am Interessenbekundungsverfahren zum neuen Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017-2020) beteiligt und mehrheitlich überzeugende Konzepte zur Unterstützung der Kommunen bei der Gestaltung des demografischen Wandels vorgelegt.

Die Abgeordneten aller Fraktionen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags haben am 29. September 2016 die Haushaltsmittel für das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus ab 2017 um 3,5 Mio. Euro aufgestockt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Parlament können somit alle förderfähigen Neubewerber ins Bundesprogramm aufgenommen werden. Die Mittelaufstockung ermöglicht auch die Aufnahme eines Sonderschwerpunktes in das Bundesprogramm mit dem Ziel der Entwicklung, Erprobung und Einführung von gemeinsamen Qualitätskriterien für die künftige Arbeit aller Mehrgenerationenhäuser.

Die ausgewählten Neubewerber sollen ihre Arbeit im Bundesprogramm möglichst frühzeitig in 2017, spätestens jedoch bis zum 1. April 2017 aufnehmen. Die Förderung der Neubewerber erfolgt wie die Förderung der Bestands-MGH und der Häuser mit Sonderschwerpunkt – unabhängig vom Zeitpunkt des Starts der Arbeit im Bundesprogramm - in Höhe von 40.000 Euro pro Jahr und Haus (Bundeszuschuss i.H.v. 30.000 Euro und Kofinanzierung von Kommune/Landkreis und/oder Land i.H.v. 10.000 Euro).

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) betreut im Auftrag des BMFSFJ die zweite Stufe im Auswahlverfahren zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, die Antragstellung selbst.  Im November 2016 wurden mehr als 100 Neubewerber vom BAFzA zur Antragstellung aufgefordert; die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2016. Die Anträge sind über das Förderportal des Bundes beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einzureichen. Der Antrag muss zudem schriftlich eingereicht werden beim:
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Referat 404
50964 Köln

Fragen zum Verfahren oder zur Finanzkalkulation bitte an die Servicestelle Mehrgenerationenhaus im BAFzA:
E-Mail: mgh@bafza.bund.de
Telefon: 0221 3673-4045
(Mo. – Fr. 07:30 – 16:00 Uhr)

Fachlich-inhaltliche Rückfragen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus bitte an:
E-Mail: mgh@bafza.bund.de
Telefon: 0221 3673-4049
(Mo. – Fr. 09:00 – 12:00 Uhr)

Hier finden Sie weitere Informationen zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus.