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Neues aus dem Bundesprogramm

Kooperationsvereinbarung Mehrgenerationenhäuser zwischen dem Bundesfamilienministerium und der Bundesagentur für Arbeit unterzeichnet

Bundesfamilienministerin Katarina Barley und Valerie Holsboer, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit (BA), haben die enge Zusammenarbeit mit der BA bekräftigt, die auf Grundlage der am 01./24. August 2017 geschlossenen Kooperationsvereinbarung beider Partner fortgesetzt und intensiviert werden soll.

Das Deckblatt der Kooperationsvereinbarung ist abgebildet.

Die Vereinbarung hat das Ziel, die niedrigschwelligen Aktivitäten der Mehrgenerationenhäuser und die Zusammenarbeit im Bereich der Arbeitsmarktintegration sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Pflege im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus weiter auszubauen und zu intensivieren. Die Vereinbarung gilt für die Laufzeit des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus (2017-2020).
 „In den Mehrgenerationenhäusern fühlen sich die Menschen wohl. Hier ist jede und jeder willkommen und wird wertgeschätzt. Dies schafft das nötige Vertrauen, um sich mit seinen Fragen, aber auch Ängsten, die mit einem Berufseinstieg oder einem Wiedereinstieg verbunden sind, zu öffnen und neue Wege zu gehen“, erklärte Bundesministerin Barley.
Auch Valerie Holsboer ist überzeugt von der Kooperation: „Ob Berufsrückkehrerin, Schülerin oder Schüler in der beruflichen Orientierungsphase oder Menschen, die erst mal die deutsche Sprache erlernen und vertiefen wollen, bevor sie beruflich Fuß fassen können – die Mehrgenerationenhäuser sind unkomplizierte und niedrigschwellige Anlaufstellen vor Ort. Die Angebote in den Häusern sind vielfältig und ganz praktisch ausgerichtet: Von Sprachkursen über Beratungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer lokalen Arbeitsagenturen und Jobcenter bis hin zur Möglichkeit, die eigenen Interessen und Fähigkeiten im Rahmen eines freiwilligen Engagements zu entdecken und zu vertiefen.“
Mit der Kooperationsvereinbarung knüpfen das BMFSFJ und die BA an vorangehende Vereinbarungen aus dem „Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II“ an, die Basis für individuelle Kooperationsvereinbarungen zwischen den einzelnen Mehrgenerationenhäusern und ihren lokalen Arbeitsagenturen und Jobcentern waren und eine konstruktive Zusammenarbeit vor Ort beförderten.  

Hier finden Sie die Kooperationsvereinbarung zum Download.