Zwei Fünftel der 500 Mehrgenerationenhäuser in Deutschland werden aus dem Europäischen Sozialfonds gefördert.
Seit dem 1. Januar 2008 unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) 200 der 500 Mehrgenerationenhäuser im Aktionsprogramm. Diese 200 Mehrgenerationenhäuser konzentrieren sich auf den Aufbau beschäftigungsfördernder Strukturen.
Die durch den ESF geförderten Mehrgenerationenhäuser orientieren sich an den sieben Mindestkriterien des Aktionsprogramms. Darüber hinaus setzen sie bestimmte Schwerpunkte in ihrer Arbeit: Sie sorgen im besonderen Maße für eine Verbesserung des Zuganges zum Arbeitsmarkt. Konkrete Angebote zielen unter anderem auf die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Förderung des Zuganges und der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt ab und damit auf bessere Beschäftigungsmöglichkeiten vor Ort.
Der Europäische Sozialfonds wurde 1957 ins Leben gerufen, um die Unterschiede bei Wohlstand und Lebensstandard in den Mitgliedstaaten und Regionen der EU abzubauen und so den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu fördern. Er dient der Förderung der Beschäftigung in der Europäischen Union und steht den Mitgliedstaaten zur Verfügung wenn es darum geht, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu unterstützen. Gleichzeitig hilft der Sozialfonds, Strukturen aufzubauen, die Menschen bei der Ausbildung sowie beim Ausbau ihrer Fähigkeiten zur Verbesserung ihrer Berufsaussichten unterstützen.
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